Nachweis erbracht

Eine bestimmte Anzahl an Pflegekräften, die auf der Intensivstation arbeiten, muss eine Weiterbildung in der Intensiv- und Anästhesiepflege vorweisen – das schreiben die Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses vor. Diese Vorgabe ist eine Maßnahme zur Qualitätssicherung in Krankenhäusern, zu die der G-BA gesetzlich beauftragt ist.

Darauf reagiert die Weiterbildungsakademie der DRK-Schwesternschaft Berlin bereits mit ihrem Angebot „Lehrgang zur Heranbildung von Pflegefachkräften für Intensivmedizin und Anästhesie“, der regelmäßig angeboten wird. Ein zusätzlicher A&I Lehrgang, der die Fachkraftquote erfüllen hilft, startete im Frühjahr 2016: Ihre zweijährige Weiterbildung haben jetzt elf Pflegekräfte aus den Einrichtungen der DRK-Schwesternschaft Berlin erfolgreich absolviert.

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