Die Handreichung zur berufspädagogischen Zusatzqualifikation und Pflichtfortbildung von PraxisanleiterInnen für Einrichtungen der praktischen Ausbildung nach Pflegeberufegesetz (PflBG1) vom LAGeSo regelt die Zusammensetzung der 24-Stunden-Pflichtfortbildungen für Praxisanleitende.
Umfang der Pflichtfortbildung
Der Umfang der Pflichtfortbildung beträgt mindestens 24 Stunden pro Jahr. Hierbei gilt das Kalenderjahr (1. 1. bis 31. 12.). Die Vorgabe bezieht sich auf Unterrichtsstunden (45 Minuten = 1 UE).
Inhaltliche Gestaltung und Art der Pflichtfortbildung
Sie müssen bei der Verteilung der Stunden auf folgende Vorgaben achten:
Veranstaltungen mit berufspädagogischem Bezug
E-Learning-Einheiten mit berufspädagogischem Bezug
Pflegepädagogisches Studium Bachelor oder Master
Fachpraktische Fortbildung z. B. Dekubitus, Resilienz, Deeskalationstraining
Kongress, Tagungen etc. mit berufspädagogischem Bezug
Wenn Sie Fragen diesbezüglich des Angebotes haben oder sich zu einer Fortbildung anmelden möchten, kontaktieren Sie bitte unser Team unter akademie@drk-schwestenschaft-berlin.de
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